Newsletter 1/2019

Energiesammelgesetz und PV-Mieterstrom

Liebe Leserinnen und Leser,

das Jahr 2019 ist mittlerweile schon rund einen Monat alt und die Liste mit guten Vorsätzen hängt wahrscheinlich bei manchen Berliner*innen noch am Kühlschrank. Der Jahreswechsel ist auch Stichtag für neue Gesetze und Verordnungen. So müssen Heizungen, die vor 1996 eingebaut wurden, nun verpflichtend ein Effizienzlabel tragen. Dies soll vor allem den guten Vorsatz unterstützen, sich energieeffizientere Heizungen einzubauen – fast wie bei der eigenen Liste am Kühlschrank.

Für den Gebäudebereich war vor allem die Verabschiedung des Energiesammelgesetzes (EnSaG) von Bedeutung. Während zahlreiche Änderungen durch das Gesetz begrüßt wurden, kamen vor allem die Auswirkungen der Novellierungen auf PV-Mieterstromprojekte in die Diskussion. Daher möchten wir zum Start des neuen Jahres das Thema in unserem Berlin-spart-Energie-Newsletter aufgreifen und näher beleuchten. Immerhin hat sich Berlin im Masterplan SolarCity den Vorsatz gefasst, möglichst schnell ein Viertel der Berliner Stromversorgung durch Solarenergie zu decken.

Wir wünschen eine einsichtsreiche Lektüre
Michael Scheuermann, Robert Volkhausen


Energieeffizienz-Label für ältere Heizkessel


Das EU-Energielabel dürfte den meisten Verbraucher*innen bekannt sein. Seit Beginn dieses Jahres ist das Energieeffizienzlabel auch bei Heizkesseln verpflichtend, die vor 1996 eingebaut wurden. Die Initiative Zukunft Altbau informiert in ihrer Pressemeldung ausführlicher zu diesem Thema. Ziel dieser Verpflichtung ist es unter anderem, auf mögliche Energiekosteneinsparungen durch Sanierungen aufmerksam zu machen. Angebracht wird dieses Label im Rahmen der üblichen Wartungs- und Kontrollmaßnahmen durch die Schornsteinfeger*innen. In diesem Zusammenhang rät die Initiative Altbau den Verbraucher*innen dazu, einen Tausch zu prüfen, wenn sich der Bestandskessel im Bereich der Klasse C und D bewegt.
Parallel wird das Effizienzlabel in seiner aktuellen Form grundlegend überarbeitet. Bis 2020 sollen die „Plusklassen“ (A+, A++ etc.) wieder verschwinden und die ursprüngliche Skala von A bis G mit neuen Referenzwerten und Richtlinien gelten.


Energiesammelgesetz und EEG

Mieterstromprojekte in schwierigem Fahrwasser

Ende November hat der Bundestag das Energiesammelgesetz (EnSaG) verabschiedet. Das Gesetz trat bereits am 21. Dezember in Kraft und eine Reihe von energierechtlichen Vorschriften werden darin novelliert, darunter auch EEG, KWKG und EnWG.

Während Bundeswirtschaftsminister Altmaier das Gesetz insgesamt als eine kosteneffiziente und marktorientierte Maßnahme zum Ausbau der Erneuerbaren Energien lobt, ist besonders eine Änderung in die Diskussion geraten: Es erfolgt eine Kürzung der anzulegenden Werte für neu errichtete Solaranlagen im Leistungssegment von über 40kWp bis 750kWp (§48 Absatz 2 EEG 2017).
Ursprünglich wurden die Werte im EEG Anfang 2017 festgelegt und in mehrere Segmente aufgeteilt. Seitdem unterliegen sie einer Degression, die sich am Zubau von PV-Leistung orientiert (§49 EEG 2017). Mit dem Jahreswechsel wird der Wert im Segment bis 750 kWp neu in die Spur gesetzt und stufenweise abgesenkt. Ab dem 1. April 2019 gelten dann 8,90 Cent pro kWh. Ab Mai 2019 setzt auch hier wieder eine (angepasste) Degression ein.

Besonders für Mieterstromprojekte wirkt sich diese Änderung jedoch problematisch aus: Viele Mieterstromanlagen sind in diesem Leistungssegment angesiedelt und die Wirtschaftlichkeit hängt auch an dem vom Netzbetreiber gezahlten Mieterstromzuschlag. Dieser errechnet sich aus den Werten aus §48 und §49 EEG 2017 sowie Abzügen aus §23b EEG 2017 und §53 EEG 2017.
Zwar wurde im Gegenzug für die oben genannten Kürzungen der Abzug nach §23b für die jeweiligen Leistungssegmente von 8,5 Cent pro kWh auf 8 Cent abgesenkt, dennoch war vor der Verabschiedung von einer erwarteten Reduktion von rund 60 Prozent des Mieterstromzuschlags zu lesen.

 

Kritik an Hindernissen für PV-Mieterstromprojekte

Eigentlich sollten Mieterstrommodelle mit dem erst im Juni 2017 verabschiedeten Mieterstromgesetz unterstützt werden. Das Resümee ist bisher eher durchwachsen. Entsprechend ernüchtert fallen auch die Reaktionen zu den erneuten Änderungen aus.

Das zentrale Argument des Bundes für die Änderung war eine drohende Überförderung, welches laut EU-Beihilferecht eine Ungleichbehandlung bedeuten würde. Viele Verbände und Forschungsinstitutionen halten dies jedoch für eine Fehleinschätzung. So verweisen Forscher*innen der HTW Berlin in einer Kurzexpertise sowie der Bundesverband der Erneuerbaren Energien (BEE) in seiner Stellungnahme darauf, dass die Wirtschaftlichkeit keinesfalls so gesichert sei, wie dies die Anpassung des EnSaG vermuten lässt, und dass das zugebaute Volumen bisher weit hinter den Erwartungen zurückbleibt: Lediglich rund 5 von anvisierten 500 MW Leistung wurden bislang installiert.

Ausblick und Verbesserungsvorschläge

Ein möglicher Verbesserungsvorschlag für PV-Projekte wäre eine Präzisierung, was im §24 EEG unter einer „Anlage“ zu verstehen sei. Dabei geht es darum, die rechtliche Aufteilung und Zusammenfassung von technisch getrennten PV-Anlagen so zu steuern, dass einerseits die angemahnte Überförderung vermieden wird und andererseits Mieterstromanlagen auf mehreren Dächern nicht künstlich zusammengefasst werden. In einem Positionspapier erläutert die Solarimo GmbH diesen Vorschlag.

Unabhängig von der Technologie der Stromerzeugung sollte mit dem geplanten „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ ein anderes Hemmnis bei Mieterstrommodellen angegangen werden: Die Befreiung von der Körperschaftssteuer für Wohnungsunternehmen und -genossenschaften gilt bisher nur dann, wenn maximal 10 Prozent der gesamten Einnahmen aus anderen Tätigkeiten als der Bereitstellung von Wohnraum erzielt werden. Für Einnahmen aus Mieterstrommodellen sollte dieser Deckel auf 20 Prozent angehoben werden. Der Bundestag hat den Entwurf zum 29. November 2018 angenommen. Im Bundesrat wurde die Zustimmung jedoch bisher nicht erteilt, da Formulierungen in anderen Punkten noch strittig sind.

 


Projekt des Monats

Wie sich Mieterstrommodelle dennoch zukunftsweisend in Sanierungs- und Neubauvorhaben einbinden lassen, zeigt unser Projekt des Monats am Nettelbeckplatz. Die Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG hat dort insgesamt sechs Gebäude modernisiert und energetisch saniert. Teil des Energiekonzepts ist die Partnerschaft mit der Solarimo GmbH. Solaranlagen auf den Dächern liefern Mieter- und Hausstrom. Ziel ist es, Betriebs- und Nebenkosten für die Bewohner*innen niedrig zu halten und gleichzeitig CO2-Emissionen zu verhindern. Als eines von drei Pilotprojekten ist das Ensemble Teil des EU-DREEAM Programms, bei dem die Möglichkeiten für kosteneffiziente energetische Sanierungen für Wohngebäude getestet werden.

Solarer Mieterstrom am Nettelbeckplatz

Nach einer grundlegenden Sanierung im Rahmen des EU-DREEAM Projekts setzt die Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG auf neue Wege der…


Publikationen und Informationen


Veranstaltungen zum Schwerpunkt

  23. Fachkongress Zukunftsenergien

e-world energy&water

Der Weg zu einer nachhaltigen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgung ist noch weit, ein Umdenken erforderlich. Nur durch integrierte, intelligente und innovative Maßnahmen kann der Sprung in die nächste Phase der Energiewende erfolgreich bewältigt werden. ...

  05.02.2019
  Programm und Anmeldung

  Webinar: EEG-Update 2019

Solarakademie der DGS Franken

Das "Energiesammelgesetz" trat am 1.1.2019 in Kraft. Es brachte auch die 4. Novellierung des EEG 2017 mit sich. Was sind die Neuerungen für PV-Bestands- und Neukunden? Förderkürzungen über 40 kWp, neue Melde- und Ummeldepflichten und weitere wichtige Neuerungen. ...

  05.02.2019 | 10:30 - 12:00
  Programm und Anmeldung

  Webinar: „Das Mieterstrom-Projekt”

sonneteilen/ekademie

Das Webinar zeigt daher die sieben wichtigsten Vorteile von Mieterstrom auf. An konkreten Beispielen erfahren Sie, wie man mit Mieterstrom Wert und Rendite von einer Immobilie dauerhaft sichern bzw. steigern kann. ...

  regelmäßige Termine
  Programm und Anmeldung

  34. PV-Symposium 2019

Kloster Banz, Bad Staffelstein

Auf dem PV-Symposium diskutieren Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Forschungsinstituten, wie wir als Branche diesen Zubau an Photovoltaik-Leistung umsetzen können und wie sich die Systemtechnik zur Kopplung von PV, Wind und Energiespeichern weiterentwickeln muss. ...

  19.03.2019 – 21.03.2019
  Programm und Anmeldung


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