Newsletter 7/2019

CO2-Bepreisung

Liebe Leserinnen und Leser,

Normalerweise stellt unser Berlin-spart-Energie-Newsletter Berliner Praxisthemen rund um Energieeffizienz im Gebäudebereich vor. Mit der aktuellen Ausgabe wollen wir einen Schritt zurücktreten und uns der aktuellen Debatte um die Bepreisung von Treibhausgasen widmen. Zugegebenermaßen fällt diese Ausgabe etwas aus der Reihe, allerdings berührt die Debatte grundlegende Voraussetzungen für Energieeffizienz und ihr Ergebnis wird die Rahmenbedingungen der kommenden Jahre bestimmen.

Daher haben wir eine kompakte Zusammenfassung der diskutierten Modelle sowie die Einschätzung von Regierung, Ministerien und Parlament zusammengestellt. Wie die Reaktionen aus den Verbänden dem Energie- und Gebäudebereich ausfallen, finden Sie im Anschluss.

Wir wünschen eine interessante Lektüre
Michael Scheuermann, Jan Pohle

Modelle der Bepreisung

Im Wesentlichen kommen zwei Modelle für eine CO2-Bepreisung infrage. Als Mengenlösung ein Emissionshandelssystem und als Preislösung eine Abgabe bzw. eine CO2-Steuer. Die beiden Modelle schließen sich keineswegs aus, sondern können je nach Anwendungsbereich auch nebeneinander betrieben werden. Eine Übersicht zu den momentan aktiven Systemen gibt die Weltbank (engl.) und das Umweltministerium.

Emissionshandel (EU-ETS & Co.)

Emissionshandel funktioniert nach dem Prinzip „cap & trade“: Innerhalb eines Gebiets und für einen bestimmten Zeitraum wird eine Obergrenze für Emissionen festgelegt (engl.: „cap“). Entsprechend dieser Grenze werden dann handelbare Zertifikate ausgegeben, die zur Emission einer bestimmten Menge berechtigen (engl.: „trade“). Der weltweit größte Emissionsrechtehandel ist der EU-ETS. Er besteht seit 2005 und deckt rund 45 Prozent der EU-Treibhausgasemissionen ab. Allerdings nehmen an ihm nur rund 11.000 besonders energieintensive Anlagen und der gewerbliche Luftverkehr innerhalb der EU teil. Weltweit sind in folgenden Ländern Emissionshandelssysteme implementiert oder begonnen: Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Australien, Kanada und Neuseeland. Regionale Systeme gibt es in China, den USA, Kanada und Japan.

Besteuerung von CO2

Bei einer Steuer auf CO2 geht es im Ansatz darum, die (Umwelt-)Kosten von Kohlendioxidemissionen im Preis für Waren und Dienstleistungen zu fassen. Mit dieser Lenkungswirkung sollen Anreize zur Reduzierung von Emissionen geschaffen werden, da emissionsarme Prozesse ein wirtschaftlicher Vorteil darstellen. Als Bemessungsgrundlage dienen in den meisten Fällen die Treibhausgasemissionen, die bei der Verbrennung fossiler Energieträger entstehen. In verschiedenen Ausprägungen sind CO2-Steuern in folgenden Ländern implementiert: Vereinigtes Königreich, Estland, Lettland, Portugal, Slowenien, Spanien, Irland, Frankreich, Finnland, Schweden, Dänemark, Polen, Norwegen, die Schweiz, die Ukraine, Island, Liechtenstein, Kolumbien, Mexiko, Chile, Japan, Kanada, Indien, Argentinien und Singapur.

Gutachten und Studien zu möglichen Umsetzungen


  • Beide Modelle haben Vor- und Nachteile
  • Kombination aus Steuer und Handel, je nach Zeithorizont
  • Einheitlicher CO2-Preis wichtig
  • International koordiniertes Vorgehen

  • Grundlegende Reform der Besteuerung beim Energieverbrauch
  • EE-Strom würde günstiger, fossile Energie teurer
  • Mittelfrisitig Lösung über den EU-ETS für alle Sektoren
  • Überschuss als "Klimadividende" an die Bürger*innen

  • Sozialverträgliche Umsetzung CO2-Preis
  • Ausgangspunkt war Abgabe von 35 Euro pro Tonne CO2
  • "Klimaprämie" könnte für Geringverdiener sogar eine Überkompensation bedeuten

  • Rechtliche Zulässigkeit einer nationalen Ausweitung des EU-ETS auf andere Sektoren
  • Beispielhafte Modellierung am Verkehrssektor
  • Rechtliche Möglichkeiten der Rückerstattung von Einnahmen aus CO2-Bepreisung anch Schweizer Vorbild

Welcher Steuertypus wäre für eine CO2-Steuer verfassungskonform?

Neben den Bundesministerien und der Bundesregierung hat auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags eine Einschätzung zu einer CO2-Steuer abgegeben. Darin geht er vor allem der Frage nach, wie eine Besteuerung verfassungskonform umgesetzt werden. Stein des Anstoßes ist dabei der Artikel 106 GG, der einen abschließenden Steuertypenkatalog beinhaltet. Jede Steuer muss demnach unter einen der dort aufgelisteten Typen fallen.

Für eine CO2-Steuer ist dies jedoch nicht ganz einfach: Schlichtweg eine Verbrauchssteuer zu erheben, würde nach der Einschätzung des Dienstes tatsächlich der Verfassung widersprechen. Allerdings bestehen auch andere Lösungen, welche der wissenschaftliche Dienst aufzeigt: Wenn der Steuergegenstand im Rahmen der CO2-Bepreisung einheitlich am Verbrauch der fossilen Brennstoffe und Kraftstoffe ansetzt, bestünden keine Bedenken. Konkret kann dies laut dem Umweltbundesamt etwa ein CO2-Aufschlag auf die bestehende Energiesteuer sein. 

Blickt man etwas genauer auf die Energiesteuer, so ergibt sich hier allerdings ein weitere Punkt: Das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln (IW Köln) kritisiert, dass die Energiesteuer zwar eine Lenkungsfunktion haben soll, allerdings auch hier keine einheitliche Besteuerung stattfindet. Bei Kraftstoffen ist das Volumen bzw. der Energiegehalt in einem festen Verhältnis an die verursachten Emissionen gebunden. Die unterschiedlichen Kraftstoffe (Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff, leichtes Heizöl und Erdgas) werden dabei unterschiedlich hoch besteuert und laut den Forschern würde dies auch zu einer uneinheitlichen CO2-Bepreisung führen.

Reaktionen von Verbänden aus dem Energie- und Gebäudebereich

Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA)

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA hat sich positiv zu den durch das Bundesumweltministerium (BMU) beauftragten Gutachten zu einer CO2-Bepreisung geäußert. Vor allem die Rückerstattung des Aufkommens aus einer CO2-Bepreisung an die in Deutschland lebenden Personen sei wichtig für die soziale Akzeptanz des Instruments, so ZIA-Präsident Andreas Mattner. Positiv bewertet er zudem, dass Unternehmen aus den Einnahmen bei klimafreundlichen Investitionen unterstützt werden sollen.

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Deutscher Mieterbund (DMB)

Kritisch sieht auch der Deutsche Mieterbund (DMB) die mögliche Einführung eines CO2-Preises auf Heizöl und Erdgas. Er befürchtet weitere Belastungen für Mieterinnen und Mieter. Diese hätten keinen Einfluss auf die Wahl der Heizmittel im Mietobjekt, weshalb nach Ansicht von Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten die Vermieter und Vermieterinnen die zusätzlichen Kosten einer CO2-Steuer im Heizungsbereich tragen sollten.

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Deutsche Energie-Agentur (dena)

Für die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ist sowohl die Einführung einer CO2-Steuer wie auch die eines nationalen Emissionshandelssystems zur Verteuerung von Treibhausgasemissionen sinnvoll, wenn sie als Übergangslösung zur mittelfristigen Ausdehnung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) auf die Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft dient.

Die Zeit sei reif für einen Paradigmenwechsel in der Klimapolitik: von der kleinteiligen und kostspieligen Steuerung einzelner Technologien hin zu einem sektorübergreifenden, technologieoffenen und europäisch ausgerichteten marktwirtschaftlichen Ansatz, so dena-Chef Andreas Kuhlmann.

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Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW)

Nach Ansicht des GdW-Präsidenten Axel Gedaschko löse eine CO2-Bepreisung nicht das soziale Dilemma des Klimaschutzes. Vielmehr sei eine Neuausrichtung der Klimapolitik mit klarer sozialer Komponente notwendig. So müssten in erster Linie die Lenkungsgrößen für energetische Maßnahmen im Gebäudebereich auf die Faktoren Treibhausgasausstoß und Endenergieverbrauch umgestellt werden. Rahmenbedingungen für echte Quartierslösungen müssten geschaffen und die Förderung der energetischen Modernisierung von Gebäuden und der Nutzung erneuerbarer Energien massiv ausgebaut werden.

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BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. begrüßt das vom Sachverständigenrat vorgelegte Sondergutachten. Die Vorschläge böten der Bundesregierung eine sehr gute Entscheidungsgrundlage für den Einstieg in eine CO2-Bepreisung. Die Übertragung des Zertifikatpreises aus dem EU-Emissionshandel auf die Sektoren Wärme und Verkehr sei pragmatisch, politisch mehrheitsfähig und für die Bürger eine zumutbare Belastung.

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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Grundsätzlich stehen die Verbraucherzentralen (vzbv) einer Lenkung der Treibhausgasemissionen positiv gegenüber. In einem gemeinsamen Positionspapier fordert der vzbv mit weiteren Verbänden allerdings die vollständige Rückzahlung der aus einer CO2-Bepreisung entstehenden Mehreinnahmen. Haushalte dürften nicht zusätzlich belastet werden. Klimafreundliche Maßnahmen müssten finanziell unterstützt und gefördert, klimaschädliches Verhalten dagegen unattraktiv für den Verbraucher werden.

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