Fünf Wirtschaftsweisen drängen auf Verteuerung von CO2-Emissionen

In seinem Sondergutachten „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ stellt der Sachverständigenrat die jeweiligen Vor- und Nachteile von Modellen der Bepreisung dar. Die fünf Wirtschaftsweisen (so der umgangssprachliche Name des Gremiums) heben die Bedeutung eines sektorübergreifend einheitlichen Preis für Treibhausgasemissionen heraus – unabhängig vom gewählten Modell. Zudem sei ein international koordiniertes Vorgehen entscheidend für den Kampf gegen die Klimaerwärmung.

Eine CO2-Steuer sei administrativ einfacher zu implementieren, Handelssysteme erreichten ohne Preisschätzung das angestrebte Reduktionsmengenziel direkter und sicher. Daher plädieren die Wirtschaftsweisen auch für die Ausweitung des EU-ETS auf die noch nicht umfassten Sektoren. Als Übergangslösung sollte aber entweder einen separaten Emissionshandel oder eine CO2-Steuer für Nicht-EU-ETS-Sektoren dienen.

Emissionshandel

Für die Ausweitung des europäischen Emissionshandels sprechen aus Sicht der Experten mehrere Vorteile. So würden beispielsweise die nationalen Ziele innerhalb des Effort-Sharings (EU-Lastenteilungsverordnung) der Jahre 2021-2030 überflüssig und somit automatisch erreicht. Auch würde ein solches System darüber hinaus für eine sektorenübergreifende Kosteneffizienz der Emissionsreduktion in allen Mitgliedsstaaten sorgen und automatisch auf Änderungen der konjunkturellen Rahmenbedingungen reagieren. Ebenfalls vorteilhaft sei der Umstand, dass mit der Ausdehnung des EU-ETS ein bereits europaweit bestehendes System ausgebaut werden würde und nicht neue Elemente miteinander verknüpft werden müssten. Der größte Nachtteil dieser Lösung sei die Komplexität eines solchen Systems, die mit einem entsprechenden Zeitaufwand einhergeht. Mittelfristig könne die Ausdehnung des EU-ETS erst nach Abschluss entsprechender Verhandlungen zwischen den Mitgliedsländern eingeführt werden.

Wie bei der Ausdehnung des EU-ETS auf die Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft, würde auch ein diese drei Sektoren umfassendes, aber national arbeitendes Emissionshandelssystem die Erreichung der Effort-Sharing-Ziele unter geringem Aufwand gewährleisten, wenn die Zertifikatausgabe entsprechend erfolgen würde. Gleichermaßen optimal würde ein solches System auf externe wirtschaftliche Schocks reagieren. Ein separates Handelssystem könne kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden.

CO2-Steuer

Der größte Vorteil einer CO2-Besteuerungslösung gegenüber den Handelssystemen sei deren kurzfristige Einführbarkeit. Auch sei eine CO2-Steuer bezüglich der administrativen Umsetzbarkeit mit geringerem Aufwand verbunden als ein Zertifikatehandel. Um allerdings die im Effort-Sharing definierten nationalen Ziele auch zu erreichen, bedürfe es bei einer CO2-Steuer regelmäßiger Nachsteuerung. Da die optimale Steuerhöhe geschätzt werden müsse, sei auch die Kosteneffizienz nicht so hoch wie bei einer Handelslösung. Auch bei konjunkturellen Schwankungen sei eine Nachsteuerung bei der CO2-Steuer schwierig.

Allen diskutierten Möglichkeiten ist gemein, dass sie ein zusätzliches Aufkommen generieren. Da das Ziel einer CO2-Bepreisung allerdings vor allem in der effizienten Reduktion von Emissionen liegt, sollten nach Ansicht der Experten die erzielten Einnahmen auf eine sozial ausgewogene Art und Weise zurückverteilt werden. Auf diesem Wege könne in der Bevölkerung eine höhere Akzeptanz für ein solches System erreicht werden.

Umfangreiche Vorarbeiten zum veröffentlichten Sondergutachten lieferte eine Analyse des Berliner Klimaforschungsinstituts MCC (Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change) und des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK).


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