Informationen und FAQ zur Aktionswoche 2021

In welcher Form fand die Aktionswoche 2021 statt?

Die Aktionswoche 2021 wurde als hybrides Format (also physisch und digital) durchgeführt und umfasste grundsätzlich folgende drei Format-Typen:

  1. Analoge Events (z.B. Vor-Ort-Besichtigungen, Thementouren Workshops etc.)
  2. Digitale Events (z.B. Online-Vorträge, -Dikussionen und -Projektführungen, Podcasts etc.)
  3. Hybride Events (digitale Verlängerung / Begleitung analoger Beiträge)

Über welche Plattform fand der digitale Teil der Aktionswoche statt?

Der digitale Teil der Aktionswoche 2021 fand hauptsächlich über die Plattform „Zoom“ statt. Sie konnten sich dort kurz vor oder während des laufenden Events – nach vorheriger Anmeldung zur Veranstaltung über unsere Webseite – zur Teilnahme einloggen.

Darüber hinaus nutzten einige Veranstalter*innen andere Plattformen für ihre Events.

Welche Technik benötige ich für die Teilnahme an einem digitalen Event?

  • Um einem Event zu folgen, reicht grundsätzlich ein Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone, wobei wir empfehlen, die Aktionswoche von einem Desktop-PC oder Laptop aus zu besuchen.
  • Wollen Sie sich am Event bei "Zoom" oder einer anderen Plattform beteiligen, zum Beispiel durch Wortmeldungen, benötigen Sie eine Webcam und ein Mikrofon. Moderne Laptops, Tablets und Smartphones haben diese aber bereits verbaut.
  • Um an einem "Zoom"-Event teilnehmen zu können, müssen Sie keine App installieren. Zoom öffnet den Event-Raum direkt in Ihrem Internet-Browser.

Wie verhalte ich mich in einer Online-Veranstaltung?

Grundsätzlich gilt hier: Nicht anders als auf der „physischen Aktionswoche“ auch – höflich bleiben, spannende Fragen und Redebeiträge einbringen und bitte nur sprechen, wenn die Moderation Ihnen das Wort erteilt.

Werden die Veranstaltungen aufgezeichnet?

Die Veranstaltungen werden in der Regel nicht aufgezeichnet.

Sollten Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, empfehlen wir Ihnen, den/die jeweilige/n Ansprechpartner/in der Veranstaltung zu kontaktieren und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Evtl. können Sie im Nachgang des Events ein Protokoll erhalten oder vielleicht klappt es ja doch mit einer Aufzeichnung.

Wann endet der Anmeldezeitraum der Aktionswoche und kann ich mich auch anschließend noch für einzelne Events anmelden?

Der Anmeldezeitraum endet in der Regel zwei Stunden vor dem jeweiligen Event.

Sollten Sie sich danach noch anmelden wollen, kontaktieren Sie bitte den/die jeweilige/n Ansprechpartner/in. Diese/n finden Sie am rechten Bildschrimrand der jeweiligen Veranstaltung in dem Feld "Haben Sie Fragen?". Er/Sie wird prüfen, ob eine Teilnahme auch spontan noch möglich ist.

Meine Wunsch-Veranstaltung ist bereits ausgebucht. Kann ich mich trotzdem noch anmelden?

Bitte melden Sie sich auch in dem Fall bei dem/der jeweiligen Ansprechpartner/in der Veranstaltung. Diese/n finden Sie am rechten Bildschrimrand der jeweiligen Veranstaltung in dem Feld "Haben Sie Fragen?". Er/Sie wird prüfen, ob eine Teilnahme auch spontan noch möglich ist.

Wie sieht das Hygiene-Konzept der Aktionswoche 2021 aus?

Die Gesundheit unserer Teilnehmer*innen steht jederzeit an erster Stelle. Um auch vor dem Hintergrund der Pandemie Live-Veranstaltungen vor Ort durchführbar zu machen, haben wir unseren Mitveranstalter*innen mit unserem Hygienekonzept Regeln und Empfehlungen mit auf dem Weg gegeben. Hierbei gilt grundsätzlich: Die Veranstalter*innen der Aktionswoche sind für die Aufstellung konkreter, dem Ort, der Veranstaltung, den aktuellen behördlichen Auflagen und dem jeweiligen Infektionsgeschehen angemessener Hygieneregeln und deren Umsetzung und Einhaltung verantwortlich.

Zugangsvoraussetzung für alle Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Aktionswoche ist die sogenannte 3G-Regel. Alle Teilnehmer*innen müssen den Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24h) eines anerkannten Testzentrums, einen vollständigen Impfschutz (ab 14 Tage nach Erhalt der Zweitimpfung) oder eine Genesung erbringen. Dies muss durch Vorlage eines entsprechenden Beleges zu erfolgen (Corona-Warnapp, CovPass-App, Impfausweis, Testzertifikat o.ä.). 

Darüber hinaus können einzelne Veranstalter*innen auch die 2G-Regel als Zugangsvoraussetzung zu ihrem Event geltend machen. In dem Falle finden Sie einen entsprechenden Hinweis in der jeweiligen Veranstalungsbeschreibung. 

Außerdem sind die Mitveranstalter*innen dazu angehalten, zur Nachverfolgung möglicher Corona-Verdachtsfälle von allen Teilnehmer*innen ihres Events Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und Adresse) zu erheben und zu dokumentieren.

An wen wende ich mich, wenn ich weitere Fragen habe?

Sollten Sie weitere Fragen haben – etwa zur Anmeldung, dem Gesamtprogramm oder der Technik – wenden Sie sich bitte an Lisa Bührmann:

buehrmann[at]berlin-spart-energie.de | 030 2014 308 22.

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