Wissenschaftlicher Beirat fordert grundlegende Reform der Besteuerung

Nach der Veröffentlichung des Sondergutachtens hat auch der der unabhängige Wissenschaftliche Beirat im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein Gutachten zur CO2-Bepreisung vorgelegt. Darin spricht sich das Gremium für eine grundlegende Reform der Steuern und Abgaben auf den Energieverbrauch aus. Kern des Vorschlags ist die Einführung eines einheitlichen CO2-Preises, der die bisherigen impliziten CO2-Steuern und Umlagen abschaffen soll.

Mit dem Reformverschlag verfolgt das Gremium zwei Hauptziele: Einerseits sollen die Klimaziele der Bundesregierung zu möglichst geringen Kosten für Steuerzahler, Haushalte und Unternehmen verwirklicht werden. Andererseits soll sie in der Klimapolitik eine intensivere Kooperation auf internationaler Ebene fördern.

Es sei mittelfristig erforderlich, alle Sektoren in den Mitgliedsländern der EU in den Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) zu integrieren. Kurzfristig müsse Deutschland aber separate Emissionsmärkte mit konvergierenden Preiskorridoren für die Sektoren „Gebäude“ und „Verkehr“ einrichten, die unabhängig vom EU-ETS funktionierten. Die Preiskorridore sollen nach Ansicht der Berater dafür sorgen, übermäßige Belastungen von Haushalten und Unternehmen zu verhindern, Planungssicherheit für Investitionen in Emissionsvermeidung zu bieten und die Erwartungen auf einen steigenden Preispfad zu lenken.

Mit dem Wegfall von Stromsteuer und EEG-Umlage würde elektrischer Strom unabhängig von seiner Herkunft günstiger. Gleichzeitig würde die Erhebung eines CO2-Preises fossile Energieträger wie Erdöl und seine Folgeprodukte sowie Erdgas verteuern: steigende Investitionen, beispielsweise in Wärmepumpen, wären die Folge. Im Allgemeinen würden klimafreundliche Investitionen eben genau dort getätigt werden, wo sie am günstigsten sind; die aufwändige und ungenaue Lenkung durch den Staat entfiele. Die Einnahmen aus der Versteigerung der Emissionsrechte würden zunächst die Mindereinnahmen bei den entfallenen Steuern und Abgaben kompensieren. Überschüssige Einnahmen sollten nicht in die Staatskasse fließen, sondern entweder zusätzliche staatliche Klimaschutzinvestitionen finanzieren oder über eine pauschale Klimadividende an die Bürger zurückfließen.


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