Drei Studien zur sozialverträglichen Ausgestaltung eines CO2-Preises

Parallel zu den Gutachten von Sachverständigenrat und Wissenschaftlichen Beirat kommen mehrere Gutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) zu dem Ergebnis, dass die Politik einen CO2-Preis so ausgestalten kann, dass er sozialverträglich wirkt und kleine sowie mittlere Einkommen nicht ungerecht belastet.

Die Arbeiten vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), dem Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung (IMK) sowie dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) evaluieren die ökonomischen und sozialen Auswirkungen der Einführung eines CO2-Preises mithilfe eines Modells, das zunächst bei einem Preis von 35 Euro pro Tonne CO2 beginnt und für das Jahr 2030 einen Preis von 180 Euro annimmt. Im Fokus steht dabei die Frage, in welchem Maße ein Preis zur CO2-Vermeidung führt und wie er sich auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen auswirkt.

Klimaprämie soll Mehrbelastungen kompensieren

Nach Ansicht des DIW würde eine CO2-Abgabe von 35 Euro pro Tonne CO2 Diesel und Heizöl um rund elf Cent pro Kilowattstunde (kWh) verteuern. Der Benzinpreis würde um zehn, der von Erdgas um etwa einen Cent pro kWh ansteigen. Mit einem derart eingerichteten CO2-Preis könne laut der Experten des FÖS bis 2030 zwischen sechs und 22 Prozent der Treibhausgase eingespart werden, was 19 bis 74 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr entspricht.

Über eine pauschale „Klimaprämie“ würden nach Angaben des DIW die zusätzlichen Klimaschutzabgaben in Haushalten mit geringem finanziellem Spielraum sogar überkompensiert werden. Wer sich für klimafreundliches Verhalten und Konsumieren entscheidet, macht ein Plus. Anteilig können die Einnahmen auch für eine Senkung der Stromkosten verwendet werden, was zukünftig den Einsatz erneuerbarer Energien zusätzlich unterstützen könnte.

Anhand von Durchschnittwerten hat der DIW für unterschiedliche Personengruppen errechnet, ob die Klimaprämie die CO2-Mehrausgaben (über-)kompensieren kann. So würden Familien tendenziell von der Klimaprämie mehr profitieren als kinderlose Paare. Ob man nach Auszahlung der Klimaprämie allerdings mehr oder weniger zur Verfügung habe, hänge auch stark davon ab, wie viele eigene Fahrzeuge genutzt und ob die Familienangehörige lange Wege zur Arbeit pendelten. So hätten beispielsweise Familien ohne eigenes Fahrzeug, die zur Miete wohnten, monatlich 27 Euro mehr in der Tasche und solche, die weite Entfernungen pendelten allerdings einen Euro weniger monatlich zur Verfügung. Alleinstehende und Alleinerziehende hätten je nach Konstellation kaum eine Mehrbelastung oder Einnahmen zu verzeichnen. Personengruppen und Dienstleistern, die beruflich sehr viel unterwegs seien (Hebammen, Handwerkern, etc.), sollte besonders geholfen werden, die zu erwartenden Mehrbelastungen tragen zu können.


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