Teilnahme- und Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die „Aktionswoche Berlin spart Energie 2024“ (im Folgenden "BspartE") vom 14. bis zum 19. Oktober 2024 im Stadtgebiet von Berlin und im Internet.
§1 Gültigkeit
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Besucher*innen von der Aktionswoche „Berlin spart Energie“ (im Folgenden „BspartE“), die sich über die unter §2 (1) definierte Veranstalterin zu Einzelveranstaltungen („Events“) im Rahmen von BspartE anmelden („Teilnehmer*innen“) oder an Events im Rahmen von BspartE teilnehmen, bei denen diese Bedingungen durch Aushang zugrunde liegen. Ihnen wird durch Anmeldung oder Besuch des jeweiligen Events zugestimmt.
§2 Veranstalter*innen
(1) Veranstalterin von BspartE als Rahmenprogramm ist die Kampagne "Berlin spart Energie" im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin, vertreten durch die EUMB Pöschk GmbH & Co. KG, Jürgen Pöschk, Oranienplatz 4, 10999 Berlin (siehe Impressum). Erreichbar ist diese unter info@berlin-spart-energie.de oder (030) 2014 308 -0.
(2) Im Rahmen von BspartE bzw. unter dessen Markendach finden zahlreiche Events statt, die organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig von unterschiedlichen externen Institutionen durchgeführt werden („Einzelveranstalter“). Einzelveranstalter sind im Online-Programm der BspartE-Homepage in den Buchungsinformationen des jeweiligen Events ausgewiesen.
(3) Bei der Anmeldung zu einem Event im Rahmen von BspartE tätigen Sie grundsätzlich zwei unterschiedliche Anmeldungen:
- (a) die erste Anmeldung erfolgt zu BspartE insgesamt und gegenüber der Veranstalterin (vgl. Abs. 1).
- (b) die zweite Anmeldung erfolgt gegenüber dem entsprechenden Einzelveranstalter des Events, zu dem Sie sich spezifisch anmelden (vgl. Abs. 2). Melden Sie sich zeitgleich zu mehreren Events an, so entstehen entsprechend mehrere Vertragsverhältnisse zwischen Ihnen und den jeweiligen Einzelveranstaltern.
(4) Die Veranstalterin ist keine Ansprechpartnerin für entsprechende Events und haftet nicht für Ansprüche, die sich gegenüber Einzelveranstaltern ergeben.
§3 Anmeldung & Vertragsabschluss
(1) Ein Besuch des Rahmenprogramms von BspartE sowie von Events im Rahmen von BspartE ist in der Regel nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Ausnahmen hiervon sind im Online-Programm entsprechend ausgewiesen. Eine Anmeldung zu einem solchen Event im Sinne dieser Teilnahmebedingungen findet durch den Besuch des entsprechenden Events konkludent statt.
(2) Die genaue Art der Anmeldung ist im Online-Programm der Aktionswochen-Homepage www.berlin-spart-energie.de dargestellt und unterscheidet sich von Event zu Event. Anmeldungen zu parallel laufenden Events sind nicht möglich. Eine rechtsverbindliche Anmeldung zum Event kommt erst durch die Bestätigung Ihres Anmeldewunsches durch den Einzelveranstalter zustande.
(3) Die Veranstalterin vermittelt lediglich den Anmeldeprozess zwischen den Teilnehmer*innen und den entsprechenden Einzelveranstaltern der Events und reicht über die o.a. Homepage eingereichte Teilnahmeanträge (zeitnah) zur Bearbeitung an die jeweiligen Einzelveranstalter weiter. Weitergehende Rechtsverhältnisse werden zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmer*innen nicht begründet; insbesondere kommt ein Vertrag über die Teilnahme an Events ausschließlich zwischen den Besucher*innen und den jeweiligen Einzelveranstaltern zustande. Sämtliche Einwendungen sind diesen gegenüber zu tätigen.
(4) Events können sich auch kurzfristig ändern oder entfallen. Dies wird im Online-Programm entsprechend angekündigt. Teilnehmer*innen sind selbst dafür verantwortlich, vor ihrem Besuch den Status ihres Events noch einmal abzufragen. Ein Anspruch auf eine Teilnahme am Event besteht nicht.
(5) Anmeldeschluss ist, sofern individuell nichts anderes angegeben wird, für Online-Veranstaltung eine Stunde und für Präsenzveranstaltungen 24 Stunden vor dem jeweiligen Event.
§4 Rücktritt
(1) Teilnehmer*innen können jederzeit ihren Besuch an Events absagen und verpflichten sich zu einer zeitnahen Absage ihrer Teilnahme, sofern sie an BspartE insgesamt oder einzelnen Events nicht länger teilnehmen können oder wollen.
(2) Eine Absage sollte (a) bei einer Anmeldung über die BspartE-Webseite über die in den Bestätigungsmails bereitgestellten Abmelde-Links erfolgen oder (b) ersatzweise per E-Mail an info@berlin-spart-energie.de sowie zusätzlich direkt gegenüber dem jeweiligen Einzelveranstalter (z.B. per E-Mail oder externer Webseite, Kontaktdaten in der Event-Beschreibung).
(3) Ein Widerrufsrecht gemäß §312b BGB (Fernabsatzverträge) besteht aufgrund des Veranstaltungscharakters (Abs. 3 Nr. 6) und der unmittelbaren Leistungserbringung nach einer erfolgreichen Anmeldung nicht.
§5 Kosten & Stornogebühren
(1) Events im Rahmen von BspartE können bis auf wenige Ausnahmen kostenfrei besucht werden. Details regelt die entsprechende Event-Beschreibung im Online-Programm. Sofern für den Besuch eines Events Kosten entstehen, so werden Sie im Online-Programm transparent auf diese hingewiesen. Preisangaben beinhalten bereits ggf. fällige Gebühren und MwSt. (19%, in Einzelfällen 7%) und sind die zu zahlenden Endpreise für reguläre Teilnehmer*innen. Sofern für Sie als z.B. Mitglied des Einzelveranstalters oder für die Ausstellung von Lizenzen etc. andere Tarife gelten, so wird hierauf in der Veranstaltungsbeschreibung hingewiesen.
(2) Ist der Besuch eines kostenpflichtigen Events direkt beim Einzelveranstalter anzumelden, so erhalten Sie Informationen über ggf. gültige Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen (z.B. Fristen, Stornogebühren) für das entsprechende Event direkt beim Einzelveranstalter.
(3) Wenn Sie ein kostenpflichtiges Event auf der BspartE-Webseite in den Warenkorb legen und Ihren Teilnahmewunsch über die Webseite übermitteln wollen, so werden Sie während des Buchungs-Abschlusses in der Buchungsübersicht über ggf. gesondert gültige Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen (z.B. Fristen, Stornogebühren) für das jeweilige Event einzeln informiert. Mit dem Absenden Ihres Teilnahmewunsches akzeptieren Sie diese Bedingungen jeweils als zwischen Ihnen und dem entsprechenden Einzelveranstalter zusätzlich vereinbart.
Werden hier keine gesonderten Bedingungen zur Verfügung gestellt, so gelten die unter (4) dargestellten Bedingungen als vereinbart.
(4) Der zu zahlende Betrag ist unmittelbar fällig, spätestens jedoch zwei Tage vor Beginn des Events. Er soll auf die in der Buchungsbestätigung dargelegte Weise erfolgen, i.d.R. per Banküberweisung. Der Einzelveranstalter ist berechtigt, Teilnehmer*innen ohne geleistete Zahlung den Zugang zum Event zu verweigern.
Eine Stornierung bis 7 Tage vor Beginn des Events ist ohne weitere Kosten möglich. Ab 6 Tage bis 2 Tage vor Beginn des Events ist dem Einzelveranstalter eine Entschädigung von 50% des Event-Preises zu leisten, danach 100% des Event-Preises. Es steht Teilnehmer*innen frei, dem Einzelveranstalter einen geringeren Schaden ihrer Abmeldung nachzuweisen.
§6 Leistungen & Informationen
(1) Der Teilnehmer erwirbt mit erfolgter Anmelde-Bestätigung durch die jeweiligen Einzelveranstalter das Recht, die jeweiligen Events im Rahmen von BspartE zu besuchen.
(2) Veranstalter und Einzelveranstalter behalten sich das Recht vor, einzelne Programmpunkte oder ganze Events nach Maßgabe notwendiger Umstände auch kurzfristig zu verschieben, inhaltlich anzupassen oder abzusagen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht in diesem Falle nicht. Teilnehmer können auf der o.a. Homepage den Status ihres Events jederzeit abfragen und sind selbst dafür verantwortlich, dies kurz vor der Anreise zu diesem noch einmal zu tun.
(3) Allgemeine Informationen zu den Events sowie zum Rahmenprogramm werden online veröffentlicht. Alle Angaben sind nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr.
(4) Zusätzliche, auf dieser Webseite nicht ausgewiesene Informationen zu den Events – vor allem inhaltlicher Art – können direkt von den entsprechenden Mitveranstaltern über die im Programm hinterlegten Kontaktadressen oder deren Internetauftritte abgefragt werden.
§7 Haftung
(1) Die Veranstalterin leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
- a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
- b) Bei grober Fahrlässigkeit gegenüber Unternehmern in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbraucher*innen unbeschränkt.
- c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht, so zum Beispiel die Weiterleitung einer Anfrage zur Teilnahme an Events Dritter im Rahmen von BspartE), haftet die Veranstalterin nur in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Befindet sich die Veranstalterin mit ihrer Leistung in Verzug, so haftet sie wegen dieser Leistung auch für Zufall unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für dessen persönliche Haftung der Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Regelungen.
§8 Ton- und Bildaufnahmen
(1) Teilnehmer*innen ist bekannt, dass Veranstalterin und Einzelveranstalter oder durch diese beauftragte Personen grundsätzlich berechtigt sind, Bild-, Ton- und Filmaufnahmen der allgemein zugänglichen Veranstaltungen und damit auch der Person des/der Teilnehmer*in zu Referenzzwecken anzufertigen und zu veröffentlichen.
Grundsätzlich denken wir Aufnahmen von Personen als persönliche Daten, leiten aus unserem Interesse an einer Dokumentation, zu Nachweiszwecken und aus Gründen der Bewerbung zukünftiger Aktionswochen allerdings ein berechtigtes Interesse gemäß DS-GVO ab, Aufnahmen zu tätigen, zu verarbeiten und zu veröffentlichen. Ihre diesbezüglichen Rechte entnehmen Sie bitte der allgemeinen Datenschutzerklärung (vgl. §9).
(2) Den Teilnehmer*innen ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Veranstalterin Bild-, Ton- und Filmaufnahmen während der Aktionswoche BspartE anzufertigen. Davon ausgenommen sind ausdrücklich Aufnahmen zur privaten Verwendung (auch im Rahmen von Social Media-Aktivitäten unter Wahrung z.B. des Persönlichkeits- und Markenrechts) sowie für eine journalistische Berichterstattung über BspartE.
§9 Datenschutz
Für Daten, die im Rahmen einer Anmeldung zu BspartE über die Webseite www.berlin-spart-energie.de oder über alternativ genutzte Wege durch Sie an uns übermittelt werden, gelten grundsätzlich die sehr engen Bestimmungen der allgemeinen Datenschutzerklärung von „Berlin spart Energie“, die Sie an dieser Stelle einsehen können: www.berlin-spart-energie.de/datenschutz.html
Diese Datenschutzerklärung wird für Ihre Anmeldung zu BspartE allerdings wie folgt erweitert/ergänzt:
(1) Bei Anmeldungen direkt über das Online-Programm von „Berlin spart Energie“ nimmt die Hauptveranstalterin die Anmeldungen im Auftrag der jeweiligen Einzelveranstalter (vgl. §2) für diese entgegen und stellt diesen die für eine ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Events erforderlichen Daten zur Verfügung (Auftragsdatenverarbeitung). Diesen Prozess möchten wir Ihnen gerne näher erläutern, bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzverantwortlichen, den Sie in der allgemeinen Datenschutzerklärung (s.o.) finden.
- a) Einzelveranstalter laden sich die für ihr Event relevanten Datensätze direkt aus dem Anmeldesystem eigenständig über eine transportverschlüsselte Verbindung herunter und können diese dann zur weiteren Abwicklung des Anmelde- und Organisationsprozesses für ihre Veranstaltung nutzen.
- b) Den Einzelveranstaltern wird immer nur die Menge an Daten zur Verfügung gestellt, die für den Zweck ihrer eigenen Event-Durchführung notwendig sind. Das sind im Regelfall Ihre persönlichen Kontaktdaten und, falls Sie diese freiwillig angegeben haben, auch weitere Angaben zum Beispiel zu Ihrer Branchen-Herkunft etc. Außerdem Ihre E-Mailadresse zur Abwicklung der direkten Kommunikation (Buchungsbestätigung, Veranstaltungshinweise wie beispielsweise kurzfristige Programmänderungen etc.) mit Ihnen.
- c) Zur Buchung einzelner Events sind teilweise weitere (Pflicht-)Angaben notwendig (Beispiel: Personalausweisnummer für Sicherheitsüberprüfung bei Besichtigungen (Zweck)) oder durch den Einzelveranstalter erbeten (für Sie freiwillig einzugeben). Diese geben Sie während des Buchungsprozesses einmalig und in erkennbarem Bezug zum entsprechenden Event ein. Solche Informationen werden ausschließlich dem jeweiligen Einzelveranstalter zur Verfügung gestellt. Buchen Sie parallel weitere Events mit der gleichen Anmeldung, so haben die Einzelveranstalter dieser weiteren Events keinen Zugriff auf die zusätzlichen, Event-spezifischen Daten.
- d) Mit allen Einzelveranstaltern haben wir Abmachungen zur Datenverarbeitung geschlossen, die diesen enege Grenzen hierzu setzen. In diesen ist der beiderseitige vertrauensvolle Umgang mit Ihren Daten verbindlich geregelt. Kern dieser Abmachungen ist, dass Ihre persönlichen Daten ausschließlich zweckgebunden im Rahmen von BspartE und der jeweiligen Events durch beide Seiten genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe der Daten ist untersagt, sofern nicht gesetzliche Vorgaben dazu zwingen oder die Daten im Rahmen der konkreten Durchführung an Partner und/oder Dienstleister weitergegeben werden müssen. Im Falle einer solchen Weitergabe müssen diese Partner/Dienstleister allerdings ihrerseits auf eine Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet werden.
- e) Eine Aufbewahrung Ihrer Daten über den zeitlichen Ablauf der Aktionswoche BspartE hinaus findet nur statt, sofern Haupt- oder Einzelveranstalter hierzu gesetzlich oder gerichtlich verpflichtet sind (beispielsweise für die Einhaltung von Dokumentationspflichten) oder ein notwendiges Interesse hieran besteht (beispielsweise für Zahlungsabwicklungen oder die Reaktion auf mögliche künftige Rechtsansprüche).
(2) Sollten Sie sich über einen alternativen Weg direkt beim Einzelveranstalter anmelden (z.B. telefonisch, per E-Mail, per Buchungs-Webseite des Veranstalters etc.), so gelten die Datenschutzbedingungen des entsprechenden Veranstalters, die Sie in der Regel über dessen Buchungs-Webseite erreichen können oder die Ihnen anderweitig zur Verfügung gestellt werden.
(3) Sie haben uns gegenüber zahlreiche Möglichkeiten und Rechte, die Nutzung Ihrer Daten zu widerrufen oder die übermittelten Daten anpassen zu lassen. Diese entnehmen Sie bitte der allgemeinen Datenschutzerklärung (s.o.). Beachten Sie allerdings, dass einige Daten zwingend für die Durchführung der Events und von BspartE notwendig sind – ein Widerspruch zur Nutzung Ihrer Daten kann also ggf. dazu führen, dass Sie nicht länger an BspartE oder einzelnen Events teilnehmen können.
(4) Stellen Sie nach Ihrer Anmeldung zusätzliche Daten zur Verfügung, beispielsweise im Laufe eines Events durch Eintragung in Listen o.ä., so gelten die o.a. Absätze entsprechend.
(5) Digitale Events im Rahmen der Aktionswoche werden über externe Dienstleister (Plattformen) durchgeführt und übertragen. Sofern Sie diese Dienste nutzen, stimmen Sie zu, dass unsere Website Verbindungsdaten mit diesen Diensten austauscht, unter die auch persönliche Daten fallen können. Dies sind im Einzelnen:
- „Webinar“-Plattformen: zur Durchführung von Online-Veranstaltungen, sogenannten "Webinaren", müssen Sie sich in der Regel in einem Videokonferenz-Raum einloggen. Hierbei werden Bild-, Ton-, Namens- und Metadaten von Ihnen an diese Dienste sowie alle anderen Teilnehmer*innen übertragen. Dies können Sie nur verhindern, indem Sie Kamera ud/oder Mikrofon ausgeschaltet lassen und bei der Anmeldung nicht Ihren vollen/echten Namen verwenden. Selbst dann werden allerdings Verbindungsdaten (wie Ihre IP-Adresse) an diese Dienste übertragen. Wir haben keinen Einfluss auf diese Übertragungen und können auf diese Daten auch nicht zugreifen.
- Für die Aktionswoche werden wir hauptsächlich Zoom nutzen (Link zur Datenschutzerklärung des Anbieters), es kann vereinzelt aber auch vorkommen, dass andere Plattformen zum Einsatz kommen und/oder Mitveranstalter die Webinar-Plattform zur Verfügung stellen. Hierauf haben wir keinen Einfluss, Ansprechpartnerinnen in Sachen Datenschutz sind die entsprechenden Mitveranstalter; Links zu den Datenschutzerklärungen der entsprechenden Plattformen werden Ihnen vor dem Login direkt durch deren Systeme zugänglich gemacht.
- Sollten Sie an einem Einzelevent teilnehmen, so werden Ihre persönlichen Daten je nach Plattform und entsprechender Konfigurationen dieser in unterschiedlichem Umfang verarbeitet.
- Im Regelfalle erheben diese Plattformen bei der Nutzung Ihre Telemetriedaten (IP-Adresse, Zeitstempel, ggf. verwendete Software (z.B. Betriebssystem/Browser) und Hardware (z.B. Webcam, Mikrofon), Ihre zur Anmeldung eingegebenen persönlichen Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse) und bei entsprechender Freigabe durch Sie Ihr Kamerabild, Ihren Ton, Texteingaben (Chat) und durch Sie geteilte Inhalte (Desktop, Einzelanwendungen etc.).
- Legitime Zwecke dieser Datenverarbeitung sind die grundlegende Durchführbarkeit der digitalen Formate (ordnungsgemäße Vertragserbringung, Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO), also die Ermöglichung Ihrer interaktiven Teilnahme, sowie die Sicherung möglicher Rechtsansprüche im Schadensfalle. Außerdem haben wir sowie die Mitveranstalter i.d.R. ein Interesse der öffentlichen Zurverfügungstellung der (i.d.R. kostenfrei für Sie angebotenen und) durch sie teils aufwändig produzierten Events, so dass weitere Teilnehmer*innen und die allgemeine Öffentlichkeit sich diese (auch im Nachgang) anschauen und von den Inhalten profitieren können.
§10a Sonstiges
(1) Besucher*innen und Teilnehmer*innen ist es untersagt, im Rahmen von BspartE (sowie im Rahmen der Einzelveranstaltungen) ohne vorherige Genehmigung durch den Veranstalter oder Einzelveranstalter eigene gewerbliche Veranstaltungen zu betreiben bzw. für eigene Zwecke Werbemaßnahmen durchzuführen, zum Beispiel durch Produktpräsentation oder das gewerbsmäßige Verteilen von Handzetteln.
(2) Maßnahmen im Rahmen einer professionellen Kontaktaufnahme zwischen Privatpersonen und/oder Unternehmensrepräsentant*innen (z.B. Übergabe von Visitenkarten, Vorzeigen von Mappen/Portfolios etc.) sind davon natürlich unberührt.
(3) Im Übrigen gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes, welche vor Ort entsprechend eingesehen bzw. erfragt werden kann.
§10b Regelungen zur Corona-Pandemie
Die Aktionswoche findet statt in Zeiten einer unklaren, sich oft kurzfristig ändernden internationalen Gefahrenlage durch die Corona-Pandemie (SARS-CoV-2). Daher gelten die folgenden Regelungen im Besonderen:
(1) Für Events, die nicht nur digital, sondern auch durch tatsächliche Zusammenkunft von Menschen in Berlin stattfinden, werden je nach Mitveranstalter und konkretem Durchführungsort teilweise spezifische Hygiene-Regeln gelten, an die sich alle Teilnehmer*innen zu halten haben. Bitte beachten Sie, dass sich die Regelungen jederzeit ändern können, beispielsweise durch behördliche Vorgaben (Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin) oder eine Aktualisierung der Handlungsempfehlungen des RKI.
(2) Teilnehmer*innen, die Krankheitssymptome einer Erkältung/Grippe oder von SARS-CoV-2 haben/zeigen (z.B. Atembeschwerden, Husten, Schnupfen, hohe Temperatur/Fieber, Schüttelfrost, Geschmack- und Appetitlosigkeit, Gelenkschmerzen), sind von einer Teilnahme an den nicht-digitalen Veranstaltungen der Aktionswoche ausnahmslos ausgeschlossen.
(3) Teilnehmer*innen, die den entsprechenden Auflagen nicht nachkommen, kann der Zugang zum Event verweigert oder die Erlaubnis der Teilnahme auch nachträglich jederzeit entzogen werden. Es entsteht in diesem Falle kein Anspruch auf Ersatz gegenüber dem Veranstalter oder Mitveranstalter.
(4) Sofern schuldhaftes Verhalten seitens der Teilnehmer*innen vorliegen und zu Schäden führen, haften die Teilnehmer*innen auch gegenüber der Veranstalterin, den Mitveranstalterinnen sowie allen anderen Teilnehmer*innen gegenüber auf Schadensersatz.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten Teile dieser Bedingungen ungültig sein, so behalten die übrigen Teile davon unberührt ihre Gültigkeit. Der ungültige Teil wird inhaltlich so angepasst und interpretiert, dass seine ursprüngliche Absicht soweit rechtlich möglich inhaltliche Gültigkeit erlangt.
(2) Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.
Berlin, 12.09.2024